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Einordnung · Thema

Datenschutz bei Geschäfts-E-Mails

Stand: 28. Mai 2026 · Jonglair Redaktion

Einordnung

Mahn- und Zahlungserinnerungen per E-Mail sind in KMU üblich. Sie betreffen personenbezogene Daten (Name, Kontakt, ggf. Rechnungsdetails) und unterliegen der DSGVO – unabhängig davon, ob die Mail manuell oder über Software versendet wird.

Praktische Mindestpunkte

  • Rechtsgrundlage und Zweck der Speicherung dokumentiert (Vertrag, berechtigtes Interesse – im Einzelfall klären)
  • Nur notwendige Daten in der E-Mail (keine übermäßigen Details)
  • Sichere Übertragung (TLS beim Mailversand)
  • Zugriff im Unternehmen begrenzen ( wer sieht Kundenmail und OP-Listen? )
  • Lösch- und Aufbewahrungsfristen mit Buchhaltung/Steuerberater abstimmen

Software-Hinweis

Mahn-Tools verarbeiten oft Kundendaten im Auftrag. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter ist in der Regel erforderlich. Jonglair ersetzt keine datenschutzrechtliche Beratung.

Quellen

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