Begriffe
Glossar A–Z
29 Definitionen mit Quellen
1
- 13-Wochen-Plan
- Rollierende Liquiditätsplanung
- Wöchentlicher Blick auf Zahlungsein- und -ausgänge – operativer als Jahresbudget.
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A
- Aufbewahrungspflicht
- Belege aufbewahren
- Gesetzliche Fristen für Handels- und Steuerunterlagen – auch für digitale Archive.
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- AVV
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet – z. B. Mahn-Software.
- Jonglair-Einordnung →
B
- Betroffenenrechte
- DSGVO-Rechte der Person
- Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit – Unternehmen müssen Anfragen fristgerecht bearbeiten.
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- Bonitätsprüfung
- Einschätzung der Zahlungsfähigkeit
- Auskunft oder Referenzen vor größeren Aufträgen – DSGVO-konform und mit fairen Konditionen statt pauschaler Ablehnung.
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D
- DSO
- Days Sales Outstanding
- Durchschnittliche Zeit, bis Kundenforderungen bezahlt werden – wichtige Cashflow-Kennzahl für KMU.
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E
- E-Rechnung
- Strukturierte elektronische Rechnung
- Rechnung in definierten Formaten (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) – Pflichten für Unternehmen schrittweise ausgebaut.
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- eID / Online-Ausweisfunktion
- Digitale Identität mit Personalausweis
- NFC-fähiger Ausweis für Online-Identifikation bei Behörden und teils Dienstleistern – PIN-Schutz beachten.
- Jonglair-Einordnung →
- Einordnung
- Jonglair-Textformat
- Redaktioneller Kontext-Text: Was leistet ein Angebot oder Thema, Abgrenzung, Quellen – keine Werbung.
- Jonglair-Einordnung →
- ELSTER
- Elektronische Steuererklärung
- Offizielles Portal für Steuererklärungen und Bescheide – getrennt von kommerziellen Formularhilfen.
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F
- Factoring
- Verkauf oder Beleihung von Forderungen
- Finanzierungsform über Außenstände – mit Gebühren und Vertragsbindung, nicht dasselbe wie Mahn-Software.
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- Forderungsausfall
- Uneinbringliche Forderung
- Wirtschaftliche und buchhalterische Behandlung, wenn Zahlung dauerhaft ausbleibt – mit Steuerberater klären.
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G
- Gewerbeanmeldung
- Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit
- Formular bei der zuständigen Gemeinde – oft online. Startpunkt für weitere Meldungen (Finanzamt, Kammern).
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- GoBD
- Grundsätze digitale Buchführung
- Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Zugriff auf digitale Belege und Buchungen.
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I
- Inkasso
- Externer Forderungseinzug
- Übergabe oder Beauftragung eines Inkassounternehmens – eigene Verträge, Kosten und Regeln. Kein Synonym für Mahn-Software.
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K
- Kleinunternehmerregelung
- Umsatzsteuerbefreiung § 19 UStG
- Regelung für kleine Unternehmen mit Umsatzgrenzen – betrifft Rechnungshinweise und Vorsteuer.
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- Kontokorrent
- Überziehungskredit auf dem Girokonto
- Kurzfristige Liquiditätslinie der Bank – Zinsen und Limit beachten, nicht Dauerlösung.
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- Kündigung (Vertrag)
- Beendigung eines Vertrags
- Schriftlicher Wille, Frist und Nachweis – unterschiedlich je nach Vertragstyp (Mobilfunk, Versicherung, Miete).
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M
- Mahnbescheid
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Teil des gerichtlichen Einzugsverfahrens – nicht dasselbe wie eine interne Mahnstufe oder E-Mail-Erinnerung.
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- Mahnung
- Aufforderung zur Zahlung nach Fälligkeit
- Schriftliche Erinnerung an eine offene Forderung. Im Unternehmen oft Stufe im Mahnwesen; für Verbraucher als Empfänger ein anderes Thema als Ausgangs-Mahnungen.
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O
- Offene Posten (OP)
- Noch nicht ausgeglichene Forderungen
- Liste offener Rechnungen mit Fälligkeit – Grundlage für Liquiditätsplanung und Mahnwesen.
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- OPOS
- Offene Posten
- Noch nicht ausgeglichene Rechnungspositionen – Basis für Mahnwesen und Zahlungsabgleich.
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S
- Skonto
- Preisnachlass bei früher Zahlung
- Rabatt bei Zahlung innerhalb einer kurzen Frist – relevant für Einkauf und Verkauf, buchhalterisch sauber erfassen.
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- Steuerrücklage
- Geld für Steuerzahlungen
- Separater Cash-Puffer für USt, ESt und GewSt – verhindert, dass der Kontostand täuscht.
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V
- Verzug
- Zahlung nach Fälligkeit
- Rechtlicher Zustand, wenn der Schuldner nicht rechtzeitig zahlt – Voraussetzung für Verzugszinsen u. a.
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- Verzugszinsen
- Zinsen bei Zahlungsverzug
- Gesetzlich oder vertraglich geregelte Zinsen – nicht mit pauschalen Mahngebühren verwechseln.
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W
- Widerruf
- Rücktritt vom Fernabsatzvertrag
- Verbraucherrechtliche Frist, oft 14 Tage – mit Ausnahmen je nach Ware/Dienstleistung.
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Z
- Zahlungserinnerung
- Hinweis vor der Mahnung
- Freundlicher erster Schritt des Gläubigers – Fälligkeit und Betrag klar nennen, ohne unzulässige Gebühren.
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- Zahlungsziel
- Frist bis zur Fälligkeit
- Vertraglich oder auf der Rechnung genannte Zahlungsfrist – Startpunkt für Erinnerungen und Verzug.
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