Organisatorische Checkliste nach Art. 12–22 DSGVO – keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen Datenschutzbeauftragten oder Anwalt einbeziehen.
Anfrage eingegangen und Datum protokolliert
Art der Anfrage geklärt (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Portabilität)
Identität plausibel geprüft – ohne übermäßige Datenabfrage
Betroffene Systeme und Verarbeitungszwecke identifiziert
Aufbewahrungs- und gesetzliche Pflichten gegen Löschwunsch geprüft
Antwort innerhalb eines Monats (ggf. begründete Verlängerung)
Interne Datenbanken/Listen konsistent aktualisiert
Vorgang und Entscheidung dokumentiert (nicht öffentlich)